Redaktionsstatut für die Netzwerk Cuba NACHRICHTEN
S T A T U T
für die
Redaktion der NETZWERK CUBA - nachrichten,
der Information des NETZWERK CUBA – informationsbüros-
beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 5.3.1994,
geändert
anläßlich der Jahreshauptversammlung am 24.1.1998,
geändert
anläßlich der Jahreshauptversammlung am 29.1.2005.
(1) Herausgeber der NETZWERK CUBA - nachrichten
(im folgenden NCN genannt) ist der Vorstand des NETZWERK CUBA -
informationsbüro - e.V. Die NCN erscheinen online.
(2) Die Aufgaben der NCN sind vor allem
- die
Förderung der Vernetzung der Cuba-Solidaritätsgruppen,
- die
Verbreitung von Nachrichten aus Cuba,
- die
Verbreitung von Nachrichten über Cuba,
- die
Weitergabe von Nachrichten aus der Solidaritätsbewegung.
(3) Die NCN enthalten mehrere Rubriken, in denen sich
die verschiedenen Facetten der Arbeit des Netzwerk Cuba - informationsbüros -
e. V. widerspiegeln sollen.
(4) Die Redaktion bestimmt in gegenseitigem
Einvernehmen Verantwortliche für die einzelnen Rubriken; diese müssen nicht
Mitglieder der gewählten Redaktion sein.
(5) Jede Mitgliedsorganisation hat gleichermaßen
das Recht, die Arbeit ihrer Gruppe und ihre Projekte in der Zeitung
darzustellen.
(6) Die Redaktion der NCN wird von der
Jahreshauptversammlung für jeweils ein Jahr (bis zur nächsten Jahreshauptversammlung)
nach dem Konsensprinzip bestimmt. Soweit kein Konsens erzielt wird, ist eine
2/3-Mehrheit erforderlich.
(7) Mitglied der Redaktion kann jede/r werden
die/der die Ziele des Vereins im Sinne der Präambel unterstützt.
(8) Die Anzahl der Redaktionsmitglieder ist nach
oben unbegrenzt, soll aber mindestens 4 betragen.
(9) Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist
der Vorstand.
(10) Die Aufgabe der Redaktion besteht hauptsächlich
in der Sammlung und Auswahl sowie Herausgabe von aktuellem und für die
Cuba-Solidarität wichtigem Informationsmaterial.
(11) Die NCN erscheint regelmäßig mindestens einmal
im Monat.