Redaktionsstatut für die Netzwerk Cuba NACHRICHTEN

S T A T U T

für die Redaktion der NETZWERK CUBA - nachrichten,
der Information des
NETZWERK CUBA – informationsbüros-
beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 5.3.1994,
geändert anläßlich der Jahreshauptversammlung am 24.1.1998,
geändert anläßlich der Jahreshauptversammlung am 29.1.2005.

(1)   Herausgeber der NETZWERK CUBA - nachrichten (im folgenden NCN genannt) ist der Vorstand des NETZWERK CUBA - informationsbüro - e.V. Die NCN erscheinen online.

(2)   Die Aufgaben der NCN sind vor allem

-    die Förderung der Vernetzung der Cuba-Solidaritätsgruppen,

-    die Verbreitung von Nachrichten aus Cuba,

-    die Verbreitung von Nachrichten über Cuba,

-    die Weitergabe von Nachrichten aus der Solidaritätsbewegung.

(3)   Die NCN enthalten mehrere Rubriken, in denen sich die verschiedenen Facetten der Arbeit des Netzwerk Cuba - informationsbüros - e. V. widerspiegeln sollen.

(4)   Die Redaktion bestimmt in gegenseitigem Einvernehmen Verantwort­liche für die einzelnen Rubriken; diese müssen nicht Mitglieder der gewählten Redaktion sein.

(5)   Jede Mitgliedsorganisation hat gleichermaßen das Recht, die Arbeit ihrer Gruppe und ihre Projekte in der Zeitung darzustellen.

(6)   Die Redaktion der NCN wird von der Jahreshauptversammlung für jeweils ein Jahr (bis zur nächsten Jahreshauptversammlung) nach dem Konsensprinzip bestimmt. Soweit kein Konsens erzielt wird, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

(7)   Mitglied der Redaktion kann jede/r werden die/der die Ziele des Vereins im Sinne der Präambel unterstützt.

(8)   Die Anzahl der Redaktionsmitglieder ist nach oben unbegrenzt, soll aber mindestens 4 betragen.

(9)   Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist der Vorstand.

(10) Die Aufgabe der Redaktion besteht hauptsächlich in der Sammlung und Auswahl sowie Herausgabe von aktuellem und für die Cuba-Solidarität wichtigem Informationsmaterial.

(11) Die NCN erscheint regelmäßig mindestens einmal im Monat.

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