GESCHÄFTSORDNUNG
1. Präambel
Solidarität mit Cuba - Schluß mit der Blockade durch USA, EG und BRD!
Das cubanische Volk hat durch seine Revolution in einem Land der
"Dritten Welt" enormes erreicht, insbesondere bei der Verwirklichung der
Menschenrechte auf Nahrung, Gesundheit, Wohnung, Bildung, Ausbildung,
Entwicklung, soziale Gerechtigkeit. Das cubanische Volk hat außerdem
immer wieder seine internationale Solidarität unter Beweis gestellt.
Seine ÄrztInnen, LehrerInnen und TechnikerInnen arbeiten in anderen Ländern der
"Dritten Welt"; Verfolgten und Verletzten aus ganz Lateinamerika
gewährte und gewährt es Zuflucht; Tausende von strahlengeschädigten
Kindern aus Tschernobyl fanden und finden dort medizinische Betreuung.
Cuba ist deshalb eine wichtige Referenz für andere Länder der "Dritten
Welt" gegen die wachsende Verelendung von Dreivierteln der Menschheit in
der kapitalistischen neuen Weltordnung.
Doch die Lage auf Cuba ist dramatisch. Seit mehr als 30 Jahren
erhalten die USA ihre staatsterroristische Blockade aufrecht, ja haben
sie durch das Torricelli-Gesetz (1992) weiter verschärft. Der Handel mit den
bisher weitaus wichtigsten Handelspartnern UdSSR und osteuropäischen
Staaten ist fast zum Stillstand gekommen. Die EG verweigert jede
Kooperation. Die Bundesregierung führt die Verträge Cuba-DDR nicht
weiter. Die Versorgung der Bevölkerung ist daher gefährdet, die
Lieferung von Energie und Rohstoffen praktisch zum Erliegen gekommen.
Cuba soll durch wirtschaftliche Strangulierung, bewaffnete
Subversion, ja ggf. offene militärische Intervention wieder in den
zentralamerikanischen Hinterhof der USA eingemeindet werden. EG und BRD
unterstützen die USA, um Cuba, aufbauend auf der alltäglichen
Desinformation fast aller Medien, in einer weltweiten Atmosphäre der
Gleichgültigkeit politisch zu isolieren und zum Abschuss freizugeben.
Gerade in dieser bedrohlichen Situation versichern wir Cuba unsere
umfassende politische und materielle Unterstützung und beharren
darauf, das Recht des cubanischen Volkes auf Entwicklung und auf eine
eigene Entwicklung einzufordern. Unsere und vieler anderer
internationale Solidarität muss dem cubanischen Volk einen Freiraum zur
schöpferischen Fortentwicklung des Erreichten eröffnen!
Deshalb fordern wir:
• die unverzügliche, bedingungslose Aufhebung der von der EG und BRD unterstützten, völkerrechtswidrigen US-Wirtschaftsblockade;
• die sofortige Beendigung aller Sanktionen gegen Unternehmen und Regierungen weltweit, die mit Cuba zusammenarbeiten;
• den Abzug aller US-Truppen aus Guantánamo;
• Schlus mit CIA-unterstützter, bewaffneter Subversion und Terroraktionen gegen Cuba, keine offenen US-Militaraktionen;
• die Erfüllung oder Fortführung der Verträge Cuba - DDR durch die BRD;
• keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Cubas, auch nicht
durch die Instrumentalisierung der sog. "Menschenrechte" zur
ausschließlich gegen Cuba geschwungenen Waffe;
• weder US-Hinterhof-Politik in Zentral- und Lateinamerika noch kapitalistische "neue Weltordnung".
Wir rufen alle, für die Solidarität auch weiterhin ein grundlegender
Wert bleibt, auf, sich für Cuba politisch und materiell zu engagieren.
Wir rufen alle, die sich als Person oder Organisation als FreundInnen Cubas
verstehen, auf, durch breite Gegeninformationen dazu beizutragen, die
von den Herrschenden betriebene Isolierung Cubas zu durchbrechen.
Cuba hat viele Freundinnen und Freunde in der Welt, in Lateinamerika
und anderswo. Auch in der EG und der BRD müssen wir die Solidarität
gegen die zunehmenden Angriffe auf Cuba verstärken.
Deshalb haben verschiedene Cuba-Solidaritätsgruppen in der BRD die
"Infostelle Cuba" eingerichtet, um eine raschere Verbreitung von
Informationen aus und über Cuba sowie über die jeweiligen Aktivitäten
innerhalb der Cuba-Solidarität zu erreichen, wobei die volle
Eigenständigkeit der Gruppen erhalten bleiben soll.
Das Informationsbüro soll folgende zentrale Funktionen haben:
a) Vernetzung der Solidariätsgruppen in Deutschland mit den Zielen:
• zentrale Informationserfassung und -verbreitung,
• effektive Interventionsmöglichkeiten,
• Förderung des Informationsaustausches untereinander,
• Unterstützung von gemeinsamen Aktivitäten von Solidaritätsgruppen;
b) Verbreitung von Informationen und Koordination von Kontakten;
c) Vernetzung mit internationalen Organisationen.
2. Delegationsprinzip
Nur Delegierte von Gruppen der Cuba-Solidarität können aktive
Mitglieder des Vereins "NETZWERK CUBA - informationsbüro -" werden. Jede
Gruppe hat nur eine Stimme. Jede/r Delegierte/r kann nur eine Gruppe
vertreten. Unter Gruppen werden die örtlichen und zentralen
Initiativen, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder, regionale
Organisationen sowie ihre bundesweiten Vorstände verstanden.
Alle Vereinsmitglieder haben auf Mitgliederversammlungen Rederecht
und Antragsrecht. Stimmrecht kommt nur den Gruppendelegierten zu.
3. Mitgliederversammlungen
Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr statt.
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens zweimal im Jahr statt. Sie sind grundsätzlich öffentlich.
Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt mit den in der
Satzung angegebenen Fristen unter Angabe mindestens folgender
Tagesordnungspunkte:
- Rechenschaftsbericht Vorstand
- Finanzbericht
- Entlastung von Vorstand/Redaktionsgruppe/Finanzverantwortlicher/m
- Neuaufnahmen (von Gruppen)
- Anträge/Arbeitsplan für das folgende Jahr
- Neuwahlen: Vorstand/Redaktionsgruppe/Finanzmensch
Neuaufnahmen können sowohl bei den Jahreshauptversammlungen als auch bei ordentlichen Mitgliederversammlungen stattfinden.
Außerordentliche Jahreshauptversammlungen zu aktuellen oder
dringlichen Fragen können vom Vorstand oder mindestens einem Drittel der
Mitgliedergruppen einberufen werden. Die Einladung erfolgt unter
Bekanntgabe der Tagesordnung mit den in der Satzung angegebenen Fristen.
Jede Mitgliedsgruppe kann durch Antrag die Aufnahme eines
Tagesordnungspunktes zur Diskussion auf der nächsten
Jahreshauptversammlung beantragen.
Die Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse grundsätzlich mit 2/3-Mehrheit.
4. Vorstand
Der Vorstand besteht im Regelfall aus 5 Personen- Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Die Vorstandssitzungen finden im Regelfall einmal pro Monat statt und sind vereinsöffentlich.
Der Vorstand arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der
Beschlüsse, die auf der Jahreshauptversammlung bzw.
Mitgliederversammlung gefasst werden.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Führung der Vereinsgeschäfte in Zusammenarbeit mit dem Informationsbüro
- Außenvertretung des Vereins bei der Vorbereitung von Kampagnen, Demonstrationen, Kongressen etc.
Die Veröffentlichung von Presseerklärungen, Stellungnahmen etc. ist
in Konzeption (in Nürnberg beschlossen) geregelt. Die Konzeption ist
inhaltlich die Grundlage der Tätigkeit des Netzwerkes.
5. Redaktionsgruppe Rundbrief
Die Redaktionsgruppe des Rundbriefs wird von der
Jahreshauptversammlung auf 1 Jahr gewählt. Alle Redaktionsmitglieder
sind gleichberechtigt. Die Redaktion wählt aus ihrem Kreis eine/n
Verantwortliche/n im Sinne des Pressegesetzes.
Die Aufgebe der Redaktionsgruppe besteht hauptsächlich in der
Sammlung und Auswahl sowie Herausgabe von aktuellem und für die
Cuba-Solidarität wichtigen Informationsmaterial (vgl. Präambel). Der
Rundbrief erscheint regelmäßig.
Jede Mitgliedsgruppe hat das Recht, die Arbeit ihrer Gruppe und ihre
Projekte vorzustellen. Alle Gruppen werden aufgefordert, Informationen
an die Redaktionsgruppe weiterzuleiten, sowie die im Rundbrief
enthaltenen Information weiterzuverbreiten
Grundsätzlich werden Texte nur dann abgedruckt, wenn sie von mindestens 2/3 der gewählten Redaktionsmitglieder gebilligt werden.
Die Redaktionssitzungen sind für Vereinsmitglieder öffentlich.
Das Nähere wird durch das Redaktionsstatut geregelt. Dieses kann nur
von der Mitgliederversammlung mit 2/3 - Mehrheit beschlossen oder
geändert werden.
6. Infobüro-Gruppe
Die im Infobüro arbeitenden Personen verpflichten sich auf die Umsetzung in der Präambel beschriebenen Aufgaben des Infobüros.
Über die Besetzung des Infobüros entscheidet die Jahreshauptversammlung oder die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung bemüht sich um eine möglichst lückenlose Besetzung des Infobüros.
Den im Büro arbeitenden Mitgliedern werden alle im Interesse des
Vereins begründet anfallenden Ausgaben ersetzt. Alle Ausgaben dürfen nur
im Einvernehmen mit dem Vorstand (Finanzverantwortlichem) getätigt
werden-.
Die Bürogruppe erstattet zu jeder Mitgliederversammlung einen Bericht
über die Arbeit, sie beteiligt sich auch an der Erstellung des
Finanzberichtes.
7. Mitgliedsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 10,23 für
Gruppen (Vollmitgliedschaft) und mindestens € 2,56 für Einzelpersonen
(Fördermitgliedschaft).
Mit der Mitgliedschaft ist die kostenlose Zusendung des Rundbriefs
verbunden. Nichtmitglieder können den Rundbrief gegen Gebühr abonnieren.
Stimmberechtigt auf Mitgliederversammlungen sind nur Mitgliedsgruppen
oder Einzelmitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung nicht wesentlich
(mehr als 3 Monatsbeiträge) im Rückstand sind.
Gruppen und Einzelpersonen können auf Antrag aus finanziellen Gründen der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden.
Ein Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten führt zur Streichung aus
den Mitgliedslisten und damit auch zur Einstellung der
Rundbrief-Lieferung.
7. Mitgliedsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 10,23 für
Gruppen (Vollmitgliedschaft) und mindestens € 2,56 für Einzelpersonen
(Fördermitgliedschaft).
Mit der Mitgliedschaft ist die kostenlose Zusendung des Rundbriefs
verbunden. Nichtmitglieder können den Rundbrief gegen Gebühr abonnieren.
Stimmberechtigt auf Mitgliederversammlungen sind nur Mitgliedsgruppen
oder Einzelmitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung nicht wesentlich
(mehr als 3 Monatsbeiträge) im Rückstand sind.
Gruppen und Einzelpersonen können auf Antrag aus finanziellen Gründen der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden.
Ein Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten führt zur Streichung aus
den Mitgliedslisten und damit auch zur Einstellung der
Rundbrief-Lieferung.
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