Aktuelle Beispiele von Schädigungen durch die US-Blockade gegen Kuba (in der BRD)
Fallbeispiele BLOCKADESCHÄDEN NwC 2021-03
Die völkerrechtsverletzende und destruktive Blockade der USA gegen Kuba ist bereits seit nunmehr 60 Jahren in Kraft und erfuhr im Laufe der vielen Jahre zahlreiche Veränderungen und seit den 1990er Jahren deutliche Verschärfungen (insb. Helms-Burton-Gesetz 1996), die in den Jahren der Trump-Regierung nochmals gravierend verstärkt wurden. Die USA ignorieren damit die alljährlichen Resolutionen der UN-Generalversammlung, in denen unmissverständlich ein Ende der Blockade und Sanktionen gefordert werden.
Die negativen Effekte dieser Blockade sind für die kubanische Bevölkerung unerträglich und beeinträchtigen die sozioökonomische Entwicklung sowie das Alltagsleben in dem karibischen Land. Dies wird in dem Jahresbericht der kubanischen Regierung faktenreich dargelegt [siehe http://www.netzwerk-cuba.de/2020/10/cuba-vs-bloqueo/].
Ausgesprochen umfangreich sind inzwischen auch die extraterritorialen Effekte der unilateralen Blockade: unzählige Regeln und Verbote verunsichern ausländische Kooperationspartner*innen Kubas, und diese „Politik der Angst“ ist intendiert, eine Art ökonomischer Terrorismus. Schockierend ist dabei, dass die Bundesregierung und die EU diesem Kalten-Kriegs-Treiben der Supermacht und des „Partners“ USA bislang tatenlos zusehen, ihn gewähren lassen, sich also schuldig machen. Und dies, obwohl die EU in einer Verordnung (EG-Verordnung EG Nr. 2271/96) die Befolgung des Helms-Burton-Gesetzes durch EU-Bürger seit 1996 verbietet. Doch diese Verordnung wird in verantwortungsloser Weise ignoriert.
Hier nun die jüngsten Opfer der verschärften US-Blockadepolitik gegen Kuba in unserem Lande.
Gemeinnützige Vereine in Deutschland werden in ihrer Tätigkeit blockiert
Im Herbst 2020 erhielt der seit 1974 tätige Verein FBK FREUNDSCHAFTSGESELLSCHAFT BERLIN KUBA von der Berliner Online-Spendensammlungs-Plattform „betterplace.org“ eine abschlägige E-Mail-Mitteilung. Darin heißt es:
„Leider müssen wir dir heute mitteilen, dass dein Projekt „Unterstütze den Aufbau des Botanischen Gartens in Pinar del Río in Kuba!“ künftig keine Spenden mehr über die Zahlungsarten Kreditkarte und Bankeinzug bei uns sammeln kann. Mit deinem Projekt sammelst du Spenden für den Einsatz in einem Land, welches von Sanktionen betroffen ist. (…) Jetzt hat uns unser Zahlungsdienstleister darauf aufmerksam gemacht, dass er bei der Spendenausschüttung in diese Länder einer strengeren Auslegung der Sanktionsbestimmungen folgt. Mit diesen Sanktionen soll beispielsweise die Finanzierung von Terrorismus oder Geldwäsche verhindert werden. Natürlich gehen wir nicht davon aus, dass das bei deinem Projekt der Fall ist. Dennoch sind wir hier an die Vorgaben gebunden, die uns unser Zahlungsdienstleister jetzt auferlegt. Daher mussten wir so kurzfristig reagieren und die Spendenmöglichkeit über Kreditkarte und Bankeinzug deaktivieren.“
Dem gemeinnützigen Verein ist damit eine wichtige Finanzierungsquelle für seine soziale und ökologische Tätigkeit gestohlen worden.
Blockade gegen Kuba schädigt sogar im privat-familiären Bereich
Da Geldüberweisungen an Familien und Freunde in Kuba wegen der anhaltenden Blockade und Sanktionen der USA kaum noch möglich sind, hat eine Frau aus Südbaden mit einem kubanischen Freund besprochen, seinem in Miami lebenden Sohn 300 Euro als Geschenk zu überweisen. Dieser kennt Leute, die regelmäßig (wegen der US-Blockade) über Mexiko oder Panama ihre Familien in Kuba besuchen und diesen Betrag mitnehmen und übergeben könnten. Die Frau hat den Betrag durch ihre Bank, die Sparkasse Freiburg/Brsg., auf das Konto des Sohnes in Miami überwiesen und im Verwendungszweck angegeben: „Por G. en Pinar del Rio“. Sie hat aufgrund der Erfahrungen und Befürchtungen bereits vermieden, im Verwendungszweck Kuba/Cuba anzugeben. Umso erstaunlicher und erschreckender war dann, dass an ihre Sparkasse die Rückfrage aus Miami kam, was denn „Pinar del Rio“ sei. Auf die wahrheitsgemäße Antwort, das sei eine Kleinstadt in Kuba, kam die Forderung der US-Bank an die Kundin bzw. die Sparkasse, eine Aufenthaltsgenehmigung des dortigen Kontoinhabers in Miami beizubringen und zu übermitteln. Da dies für sie nicht möglich ist, wurde das Geld von der Bank in Miami „eingefroren“. Auf das Verlangen der deutschen Kundin, das Geld rückzuerstatten, telefonierte die Auslandsabteilung ihrer Sparkasse mit der zuständigen Zentralbank in New York. Dort wurde mitgeteilt, dass das Geld nicht zurück geschickt werde. Hingegen wurde der Freiburger Sparkasse sogar gedroht, bei weiteren Forderungen ein Verfahren wegen „Beihilfe zur Umgehung des Embargos“ einzuleiten. Die hilfsbereiten Mitarbeitenden der Bank und die Kundin waren entsetzt ob dieser rigiden, kriminellen Verfahrensweise. Ihre Bekannten in Kuba konnten dieses menschenrechtsverletzende Vorgehen der US-Institutionen ebenfalls kaum glauben.
Die US-Blockade blockiert die essenzielle Kommunikation eines bundesweiten zivilgesellschaftlichen Netzwerkes
Zum wiederholten Mal ist der gemeinnützige Verein „NETZWERK CUBA – Informationsbüro“ Opfer der US-Blockadepolitik gegen Kuba geworden! Der Verein widmet sich seit 1993 mit seinen vierzig Mitgliedsorganisationen und gemeinsam mit anderen Solidaritätsbewegungen hier im Lande und weltweit der Verbreitung von differenzierten Beschreibungen, fundierten Analysen und reflektierten Einschätzungen über Kuba und die Region sowie der praktischen Unterstützung und dem Austausch.
Ende letzten Jahres erhielten wir von der Berliner Online- und Web-Hosting-Unternehmen STRATO AG eine Email. Wir sind dort langjähriger Kunde und benötigen deren Service notwendig für den sicheren Versand unserer Newsletter. In der Email an uns heißt es:
Sehr geehrte XX,
(…) das SSL kann wegen der Embargobestimmungen gegen das Land Kuba nicht ausgestellt werden. Ich habe das SSL Wildcard daher storniert.
Mit freundlichen Grüßen
STRATO Customer Care
Die Folgen dieser strikten Weigerung, einem langjährigen Kunden ein aktuelles Sicherheitszertifikat auszustellen, sind für den Verein gravierend. Diese Blockierung hat zur Folge, dass es akute Probleme beim Zugriff auf die Webseite gibt, dass der wöchentlich zweimal erscheinende Newsletter umgearbeitet werden musste, und dass immer wieder Nutzer*innen der Webseite und der Newsletter anfragen und sich beschweren über den fehlenden Zugriff aus „Sicherheitsgründen“, und diese dann persönlich über die Problematik aufgeklärt und Auswege aufgezeigt werden müssen. In einer Pressemitteilung des Vereins heißt es: „Wir sind bestürzt über diese Blockierung unserer Arbeit hier im eigenen Land!“
Die US-Blockade blockiert die essenzielle Kommunikation eines bundesweiten KMU-Netzwerkes
Ein bundesweit tätiges Netzwerk kleiner und mittlerer Unternehmen wurde im Herbst 2020 ebenfalls von dem Berliner Online- und Web-Hosting-Unternehmen STRATO AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den essenziellen Service aufkündigen. Sie werden an das KMU-Netzwerk kein Sicherheitszertifikat ausstellen. Die Online-Kommunikation mit den Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit und ausländischen Partnerunternehmen ist daher auch gestört und beeinträchtigt die Geschäftsprozesse in erheblichem Maße.
Aufgrund der unabdingbaren Kommunikationsbedarfe dieser Unternehmen wurden umgehend Alternativen gesucht und mehrere andere Dienstleister angefragt, die zumindest Bezahlfunktionen anbieten, wie z.B. „Molli“, doch überall ergab sich das gleiche Verhaltensmuster, dass Bereitschaft signalisiert wurde, dann aber – offensichtlich nach Prüfung durch die Hausjuristen bzw. Compliance-Abteilungen – ein Vertrag abgelehnt worden ist. Seit Monaten also verfügt das Unternehmensnetzwerk nicht über basale Kommunikations- und Bezahldienstleistungen und ist nur eingeschränkt handlungsfähig.
Blockade schädigt einen Fachhändler, der sein Sortiment einschränken muss
Über Jahre hinweg konnte eine hochgeschätzte und ausgezeichnete Berliner Kaffeerösterei hochkarätigen Kaffee aus Kuba importieren, und dieser war fester Bestandteil des erlesenen Sortiments. Nun kann die Verfügbarkeit der Kaffeebohnen aus Kuba nicht mehr sichergestellt werden. Als Gründe dafür wurden die wirtschaftlichen Sanktionen der USA gegen Kuba angegeben, welche jüngst nochmals verschärft wurden. Die Hauptursache hierfür wird in der Beherrschung des weltweiten Interbanken-Transaktionswesens (z.B. SWIFT) durch die USA gesehen, sowie die daraus sich ergebende Angst der deutschen und europäischen Banken vor den völkerrechtswidrigen und rigiden Strafverfolgungsmaßnahmen der USA und ihrem Ausschluss aus dem Finanztransaktionssystem durch die USA. Bei den meisten Banken und Kreditinstituten hat dies zu einem „vorausschauenden Gehorsam“ geführt, was letztendlich zur Ablehnung aller Finanztransaktionen an kubanische Empfänger führt. Und so wurde das Unternehmen gezwungen, jegliche Kaffeesorten aus Kuba aus dem Sortiment zu nehmen, wodurch das Unternehmen selbst aber auch die interessierten Kundinnen und Kunden geschädigt werden.
Auch zahlreiche andere Kuba-Solidaritätsgruppen, Vereine, Privatpersonen, Händler, Firmen, Unternehmen, Banken, Reedereien, Airlines etc. sind von solchen „extraterritorialen Effekten“ der US-Blockade betroffen und werden geschädigt! Die Dunkelziffer dürfte um Vieles größer sein. Sie alle haben offensichtlich kein Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und ihrer eigentlich zuständigen Behörden, der Willkür von US-Instanzen gegenüber die Handlungsfreiheit in unserem eigenen Land zu gewährleisten und diese gegen die „befreundete“ Regierung der USA durchzusetzen!
Es ist an der Zeit, dass die EU und die Bundesregierung sich endlich entsprechend ihrer alljährlichen Ablehnung der US-Blockade in der UN-Vollversammlung und dem Verbot, dem Helms-Burton-Gesetz Folge zu leisten, verhält! Die Verbrechen gegen Kuba und unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen und Institutionen müssen gestoppt werden! Und die Mitglieder der Bundesregierung dürfen ihren Amtseid nicht weiter verletzen.
Hinsichtlich der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba muss die Bundesregierung ihrem Abstimmungsverhalten in der UN-Vollversammlung endlich Taten folgen lassen. Dazu bestehen mehrere Möglichkeiten:
- Die EG-Verordnung EG Nr. 2271/96 des „Rates zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen“ ist endlich umzusetzen, um damit deutsche Unternehmen und NGOs vor den unilateralen Wirtschaftsinterventionen der US-Regierung zu schützen.
- Es gibt Wege, die US-Blockade und die Sanktionen zu umgehen, wenn man es will. Das zeigt das Modell, das in Bezug auf den Iran angewandt wurde (Supporting Trade Exchanges INSTEX). Wenn das so auf Kuba nicht anwendbar ist, seien Sie kreativ und finden einen anderen Weg!
- Angesichts der rücksichtslosen und aggressiven Sanktions- und Blockadepolitik der US-Administration müssen Bundesregierung und die EU umgehend ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation WTO einleiten.