Im Dienste der Regimes
Gerichte in Bolivien und Ecuador verhindern Kandidaturen der linken Expräsidenten Morales und Correa
Von Frederic Schnatterer
Die rechten Regimes in Südamerika können sich auf ihre Richter verlassen. Am Montag (Ortszeit) fielen gleich zwei Urteile gegen ehemalige Präsidenten, die deren Teilhabe am politischen Leben stark einschränken. Während in Bolivien Evo Morales von der Kandidatur für einen Senatssitz bei der kommenden Parlamentswahl definitiv ausgeschlossen wurde, wurde in Ecuador das Urteil gegen Rafael Correa bestätigt, wodurch ihm die Kandidatur zur Vizepräsidentschaft endgültig versagt bleibt. Ihm werden Korruption und Bestechlichkeit vorgeworfen.
In La Paz teilte am Montag De-facto-Justizminister Álvaro Coimbra mit, das Verfassungsgericht habe die am 20. Februar getroffene Entscheidung des Obersten Wahlgerichts (TSE) bestätigt, nach der Morales bei der Wahl am 18. Oktober nicht antreten darf. Grund sei, dass der permanente Wohnsitz des linken Expräsidenten nicht im Departamento Cochabamba liege, für das er kandidieren wollte. Morales lebt seit dem Staatsstreich im November 2019 im Exil, mittlerweile koordiniert er von Argentinien aus den Wahlkampf seiner Partei »Bewegung zum Sozialismus« (MAS). Am 18. Oktober wird in Bolivien auch ein neuer Präsident gewählt.
Wie mehrere bolivianische Medien berichteten, war das Verfassungsgericht noch am vergangenen Dienstag zu keiner Entscheidung gekommen, da je vier Richter sich für bzw. gegen einen Wahlausschluss von Morales ausgesprochen hatten. Daher sei ein weiterer Richter hinzugezogen worden – Alfredo Jaimes –, der nun für den Ausschluss gestimmt habe. Nach dem Bekanntwerden kritisierte Morales das Urteil über Twitter als politisch motiviert. So erklärte er, es sei »unter Drohungen und Druck« gefällt worden und die Entscheidung daher »illegal und verfassungswidrig«. »Die Geschichte zeigt, dass sie Evo ausschließen können, aber sie werden nicht den Willen des Volkes verhindern können«, erklärte der Expräsident weiter.
In der ecuadorianischen Hauptstadt Quito wurde derweil der Schuldspruch gegen Expräsident Correa wegen angeblicher Korruptionsfälle während seiner Amtszeit in den Jahren 2012 bis 2016 vom »Corte Nacional de Justicia« bestätigt. Im sogenannten Sobornos-Fall war bereits im Juli eine achtjährige Haftstrafe gegen den ehemaligen Staatschef sowie weitere führende Mitglieder seiner Regierung bestätigt worden. Dagegen hatten die Angeklagten Revision eingelegt. Die nun endgültige Verurteilung bedeutet neben der Haftstrafe, dass Correa für 25 Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden darf.
Der Linkspolitiker war am 18. August vom Linksbündnis »Unión por la Esperanza« (Union für die Hoffnung, Unes) als Vizepräsidentschaftskandidat nominiert worden. Für das Amt des Staatschefs schickt das Linksbündnis den promovierten Ökonomen Andrés Arauz ins Rennen, der bei einem Wahlsieg am 7. Februar den Rechten Lenín Moreno beerben würde. Am vergangenen Mittwoch teilte die Nationale Wahlkommission (CNE) mit, dass Correas Kandidatur nicht zugelassen werde, da sich der in Belgien lebende Politiker nicht persönlich in das Wahlregister eingetragen habe. Das nun ergangene Urteil dürfte diese Entscheidung zementieren.
Über Twitter kritisierte Correa den Gerichtsentscheid vom Montag: »Sie haben es endlich geschafft. In Rekordzeit haben sie ein ›definitives‹ Urteil gefällt, mit dem meine Kandidatur verhindert wird. Sie verstehen nicht, dass dadurch nur meine Unterstützung im Volk wachsen wird.«
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