Postfinance knickt vor Trumps Sanktionen ein und bringt Schweizer in existenzielle Nöte
Mit neuen Sanktionen haben die USA den Druck auf Kuba erhöht. Im September beschloss Präsident Donald Trump, dass Menschen in den USA pro Quartal nur noch 1000 US-Dollar an Familienangehörige in Kuba schicken dürfen. Damit soll die politische Führung in Havanna isoliert werden.
Der Bannstrahl Trumps reicht bis in die Schweiz. Bei der Postfinance sind seit dem 1. September keine Geldüberweisungen nach Kuba mehr möglich. «Der Zahlungskanal nach Kuba ist bis auf wenige Ausnahmen geschlossen», bestätigt der Postfinance-Sprecher Rinaldo Tibolla. Grund seien die US-Sanktionen. Das Finanzinstitut prüft deswegen sogar eine generelle Aufhebung der Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die in Kuba wohnhaft sind.
Das hat einschneidende Konsequenzen für die gut 300 Schweizerinnen und Schweizer, die auf Kuba leben, wie auch für Schweizer Firmen und Nichtregierungsorganisationen. Die Post-Tochter war für Schweizer in Kuba die letzte Bank, die Überweisungen in den karibischen Inselstaat noch zuliess. In den Jahren davor hatten auf Drängen der USA hin bereits die Credit Suisse, die UBS und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) den Zahlungsverkehr mit Kuba eingestellt. Den Betroffenen bleibt in Zukunft nichts anderes übrig, als das Geld physisch über die Grenze zu bringen – was allerdings nur bis zu einem Betrag von 5000 Franken erlaubt ist.
NGO kann Löhne nicht bezahlen
«Wir geraten in existenzielle Probleme, wenn die Postfinance weiterhin Geldtransfers nach Kuba verunmöglicht», sagt Roland Wüest, Koordinator von Medicuba. Die Nichtregierungsorganisation, die vor über 25 Jahren von einer Gruppe von Schweizer Ärzten gegründet wurde, betreibt auf Kuba medizinische Aufbauhilfe – etwa in der HIV-Prävention, der Behandlung autistischer Kinder oder der Früherkennung altersbedingter Demenz.
Der Verein überweist jährlich einen sechsstelligen Frankenbetrag vom eigenen Postfinance-Konto auf ein Konto in Havanna. Das Geld stammt von privaten Spendern, Gemeinden, Kantonen und vom Bund, der die Organisation unterstützt. Nun wird der Geldtransfer zur Bezahlung von medizinischer Ausrüstung sowie von Löhnen der Mitarbeiter vor Ort gestoppt. Medicuba darf noch bis Ende Monat Geldzahlungen tätigen – die caritative Organisation erhielt von der Bank immerhin einen Monat Aufschub.
Für die NGO gibt es vielleicht noch einen Ausweg. Für gemeinnützige Organisationen sieht die US-Sanktionspolitik Ausnahmebestimmungen vor. Man versuche derzeit, eine individuelle Lösung auszuhandeln, sagt Wüest. Schweizer Privatpersonen und Firmen, die in Kuba Geschäfte unterhalten, sind schlechter dran.
«Der potenzielle Schaden für unsere Mitglieder ist immens», sagt Andreas Winkler, Präsident der Schweizerisch-Kubanischen Handels- und Industriekammer. Mit dem Entscheid der Postfinance könnten viele der fünfzig Mitgliederfirmen – das Gros davon Schweizer KMU – keine Geldtransfers mehr von und nach Kuba tätigen. Sie könnten damit bereits abgeschlossene Verträge nicht erfüllen.
Winkler hofft nun auf Sukkurs von Postministerin Simonetta Sommaruga. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) müsse Massnahmen ergreifen, damit Schweizer Organisationen und Bürger ihr Recht auf Bankgeschäfte in Kuba weiterhin ausüben könnten. Die Postfinance sei schliesslich per Gesetz verpflichtet, die Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu erbringen.
Unterstützung erhält Winkler von der Auslandschweizer-Organisation (ASO). «Wir sind sehr überrascht von der Entscheidung von Postfinance», sagt die Verbandsdirektorin Ariane Rustichelli. Sie fordert, dass die Postfinance dazu verpflichtet wird, allen Auslandschweizerinnen und -schweizern ein Konto zu Verfügung zu stellen – und zwar zu den gleichen Konditionen wie Inlandschweizern.
Ausschluss vom US-Markt befürchtet
Die Postfinance widerspricht den Kritikern. «Der Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr beschränkt sich auf Dienstleistungen in Schweizerfranken im Inland», sagt der Konzernsprecher Tibolla. Für Kunden im Ausland würden somit restriktivere Bedingungen gelten – unabhängig von ihrer Nationalität. Nach Möglichkeit würden Geschäftsbeziehungen aber weitergeführt, sofern keine regulatorischen Risiken entgegenstünden.
Die Post-Tochter kann es sich nach eigenen Angaben nicht leisten, sich über die Sanktionsbestimmungen der USA hinwegzusetzen. «Als Schweizer Bank sind wir zwar nicht direkt dem US-Recht unterstellt», sagt Tibolla,« jedoch nehmen wir am weltweiten Zahlungsverkehr teil.» Deshalb sei man auf ein Netz von Korrespondenzbanken sowie auf den Zugang zum US-Zahlungsverkehr angewiesen. Und darum könne es zu Aufhebungen von Geschäftsbeziehungen oder Zahlungskanälen kommen.