Familienangehörige der Opfer reichen kollektive Klage in Mexiko ein
Die kollektive Klage wurde am 17. Mai vor einem Richter in Mexiko Stadt eingereicht, da das mexikanische Flugzeug mit der Matrikelnummer XA-UHZ, das kurz nach dem Start abgestürzt, Eigentum des Unternehmens Damojh war
mai 21, 2019 11:05:08
Verschiedene Pressemedien in Mexiko berichteten Ende letzter Woche, dass die Familienangehörigen und Erben der Opfer des Flugzeugunglücks, das sich vor einem Jahr in Havanna ereignet hatte, eine kollektive Klage gegen die Versicherungsgesellschaft Ve por Más S.A,, die Finanzgruppe Ve por Más, die Luftfahrtgesellschaft Damojh S.A und deren Besitzer Rodríguez Campos eingereicht hätten.
Die kollektive Klage wurde am 17. Mai vor einem Richter in Mexiko Stadt eingereicht, da das mexikanische Flugzeug mit der Matrikelnummer XA-UHZ, das kurz nach dem Start abgestürzt, Eigentum des Unternehmens Damojh war. Bei dem Absturz kamen 112 Menschen ums Leben.
Eine angesehene Rechtsanwaltskanzlei französischem Ursprungs -Barreau de Bordeaux- die sich darauf spezialisiert hat, Familienangehörige und Opfer von Flugzeugunglücken zu vertreten, vertritt die Opfer.
Das Anwaltsbüro teilte mit, dass wenn einmal die kollektive Aktion gerichtlich validiert worden sei, die restlichen Familienangehörigen, wenn sie dies wünschten, innerhalb eines vom Gericht festgesetzten Zeitraums, sich anschließen könnten.
Die kollektive Zivilklage läuft zusammen mit einer vor einigen Wochen vor der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Mexiko wegen Tötung gegen Manuel Rodríguez Campos, Seguros Ve por Más S.A., Grupo Financiero Ve por Más und Aerolíneas Damojh S.A. eingebrachten Strafanzeige.
Die Petition beinhaltet, dass die Ermittlungen und die notwendigen Sorgfaltspflichten angeordnet werden sollen, um die Straftatbestände zu klären, die Angeklagten zur Aussage vorzuladen und sie strafrechtlich zu verfolgen, informierte der Prozessanwalt Carlos Villacorta Salís und fügte hinzu, dass man die Zahlung aller den Klägern entstandenen Schäden fordern werde.