Über Trumps neuesten Eskalationsschritt gegen Kuba
Pressemitteilung des Vorstands
In einem weiteren Eskalationsschritt hat US-Präsident Trump die üblichen Aggressionen und alltäglichen
Subversionen gegen Kuba verschärft und damit die von ihm bereits verschlechterten
Beziehungen zu Kuba noch weiter zerstört. Der jüngste unilaterale Schritt der US-Regierung gegen
Kuba bezieht sich auf das umstrittene, sogenannte Helms-Burton-Gesetz der USA (Libertad
Act – Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act), das 1996 in Kraft trat und die offiziell 1962
verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade in ein Gesetz erhob.
Titel III des US-Gesetzes legt fest, dass US-Staatsangehörige vor den Gerichten des Landes
Klage gegen jeden Ausländer einreichen können, der nach Auffassung der US-Regierung „illegal
Handel treibt“ mit US-Eigentum, das von Kuba in den 1960er Jahren verstaatlicht wurde. Als eine
der bedeutendsten juristischen Anomalien erweitert Teil III diese Ermächtigung auf Eigentümer,
die zum Zeitpunkt der Verstaatlichungen keine Staatsbürger der Vereinigten Staaten waren und
deren vermeintliches Eigentum nicht nachgewiesen ist. Was von US-Seite verschwiegen wird:
Bei der Verstaatlichung des ausländischen Eigentums war von Kuba eine gesetzliche Entschädigung
vorgesehen, die die Regierung der Vereinigten Staaten jedoch ablehnte, ja noch nicht einmal
diskutieren wollte, während sie von den anspruchsberechtigten Regierungen anderer Länder
akzeptiert wurde, die alle die entsprechende Entschädigung erhalten haben.
Bislang haben die US-Präsidenten die Inkraftsetzung dieses Gesetzesteils immer noch fristgerecht
ausgesetzt. Indem Trump nun Titel III bezogen auf über 200 kubanische Institutionen nicht
mehr aussetzt, befürchten Experten zahlreiche Klagen in den USA. Zudem ist in Kürze mit einer
Ausweitung auf ausländische Unternehmen – auch solche in Deutschland zu rechnen.
In ignoranter Weise wird von der US-Regierung allerdings außer Acht gelassen, dass Kuba noch
hohe Wiedergutmachungsforderungen an die USA hat. Das Landesgericht der Provinz Havanna
reichte 1999 und 2000 formale Klagen gegen die Regierung der USA wegen der Schäden durch
die Blockade an Menschen und Wirtschaft ein und verurteilte sie dazu, an das kubanische Volk
Reparations- und Entschädigungszahlungen in Höhe von 302 Milliarden Dollar zu zahlen. Darüber
zu verhandeln lehnt Trump jedoch ab. Das Außenministerium von Kuba hat wiederholt seine
Bereitschaft erklärt, eine faire und einvernehmliche Lösung für die gegenseitigen Forderungen
und Entschädigungen zu finden.
Auch in den USA selbst gibt es seit Jahren eine deutliche Mehrheit der öffentlichen Meinung sowie
zahlreicher Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen die Wirtschaftsblockade,
was aus zahlreichen Meinungsumfragen immer wieder hervorgeht. Darüber
hinaus wird jedes Jahr von der UN-Vollversammlung fast einstimmig die Beendigung der USBlockade
gefordert – allerdings lassen auch die Staaten der EU die USA weiter gewähren.
Aufgrund dieser von der US-Regierung betriebenen Eskalation fordert das NETZWERK CUBA,
ein Zusammenschluss von 37 Solidaritätsorganisationen in Deutschland, die EU und andere
Staaten auf, bei der Welthandelsorganisation WTO wirkungsvolle Maßnahmen gegen das
Helms-Burton-Gesetz und dessen Anwendung einzubringen. Die unablässigen und zunehmenden
Aggressionen und unilateralen Einflussversuche der US-Regierung gegen andere Staaten
müssen zudem von der deutschen und anderen Regierungen im UN-Sicherheitsrat angeprangert
und ihre Unterlassung gefordert werden. Schließlich muss der von Deutschland,
Frankreich und Großbritannien gestartete Finanztransfermechanismus, der zur Umgehung der
unilateralen US-Sanktionen gegen Iran dienen soll (das Special Purpose Vehicle – SPV mit der
Bezeichnung „Instrument for Supporting Trade Exchanges“ – INSTEX), auch für Kuba, Venezuela,
Russland und ähnliche ungerechtfertigte Sanktionsfälle ausgebaut werden.
6.03.2019