Kuba und EU sprachen über einseitige Zwangsmaßnahmen
Vertreter Kubas und der Europäischen Union (EU) sprachen am vergangenen Montag in der belgischen Hauptstadt Brüssel in der ersten Gesprächsrunde zum Thema der einseitigen Zwangsmaßnahmen
Autor: Redaktion Internationales |
november 21, 2018 12:11:00
Das erste Gespräch über Einseitige Zwangsmaßnahmen Kuba-Europäische Union fand am 19. November statt Photo: @EmbacubaBélgica
Vertreter Kubas und der Europäischen Union (EU) sprachen am vergangenen Montag in der belgischen Hauptstadt Brüssel in der ersten Gesprächsrunde zum Thema der einseitigen Zwangsmaßnahmen.
Gemäß einer diplomatischen Note fand der Meinungsaustausch zwischen beiden Delegationen in einer respektvollen und konstruktiven Atmosphäre statt. Die Leitung der Gespräche hatten der für die Amerikas zuständige stellvertretende Generaldirektor des Europäischen Auswärtigen Dienstes Hugo Sobral und der Generaldirektor für Multilaterale Angelegenheiten und Internationales Recht im Kubanischen Außenministerium Rodolfo Reyes.
Diese erste Runde kam nach dem vorläufigen Inkrafttreten des Vertrags über den Politischen Dialog und Kooperation zwischen Kuba und der Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten am 1. November 2017 zusammen.
In dem Kommuniqué heißt es, dass Fragen zur Anwendung der einseitigen Zwangsmaßnahmen behandelt wurden, die dem internationalen Recht und den Regeln des internationalen Handels widersprechen, meldet PL.
„Der Dialog wurde von dem gemeinsamen Interesse geleitet, Meinungen darüber auszutauschen, wie die von den USA gegen Kuba verhängte Blockade das kubanische Volk beeinträchtigt und auch den Wirtschafts- und Handelsinteressen der Union Schaden zufügt“, heißt es im Text.
Die kubanische Seite bedankte sich für die vom Block in den Vereinten Nationen zur Unterstützung des kubanischen Resolution, in der die Aufhebung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gefordert wird, einhellig angenommene Position.
Laut Kommuniqué war ein wesentliches Element des Dialogs die Erklärung seitens der EU zu ihren normativen Verfügungen mit denen den exterritorialen Auswirkungen der von einem dritten Staat angewandten Gesetze und Regulierungen begegnet werden kann.
Zu diesem Punkt betonte die kubanische Delegation die Bedeutung der Umsetzung der Regulierung 2271/96 des Rates der EU, mit dem die exterritorialen Auswirkungen des Helms-Burton Gesetz für ihre Mitgliedsstaaten eingeschränkt werden soll.
Die Vertretung der Insel nahm auch Bezug auf die vielfachen Fälle auf dem Gebiet der EU, bei denen die exterritoriale Maßnahmen der Bockadepolitik angewandt wurden. Die Durchsetzung besagter Regulierung würde dabei eine angemessene Lösung darstellen.
„Auch wenn deutlich wurde, dass es bei einigen debattierten Fragen unterschiedliche Positionen und Schwerpunkte gab, wurde doch der Wille bekräftigt, dieses Thema auf der Grundlage der Respektierung der souveränen Gleichheit, der Unabhängigkeit und der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten beider Seiten in Angriff zu nehmen.
Zuvor fand ein Treffen mit Vertretern der kubanischen und europäischen Zivilgesellschaft statt, bei dem Ansichten über die durch die Anwendung der einseitigen Zwangsmaßnahmen verursachten Schäden für die Zivilgesellschaft ausgetauscht wurden.
http://de.granma.cu/mundo/2018-11-21/kuba-und-eu-sprachen-uber-einseitige-zwangsmassnahmen