Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba fordert: UN-Beschluss umsetzen – USBlockade gegen Kuba aktiv angehen!
PRESSEMITTEILUNG
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba fordert:
UN-Beschluss umsetzen – USBlockade
gegen Kuba aktiv angehen!
Am 1. November 2018 hat die UN-Generalversammlung zum 27. Mal in Folge die
Beendigung der Handels-, Wirtschafts- und Finanzblockade der USA gegen Kuba gefordert.
Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba verlangt insbesondere von der Bundesregierung
die konsequente Umsetzung des von ihr unterstützten Beschlusses.
Der Versuch der US-Regierung, durch das Einbringen von insgesamt acht Änderungsanträgen den
Abstimmungsprozess zu sabotieren, ist gescheitert. Das überwältigende Abstimmungsergebnis
von 189 zu 2 Stimmen verdeutlicht die politische Isolation der USA in dieser Frage. Die
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba begrüßt die erneute, massive Zurückweisung der von den
USA gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade seitens der UNGeneralversammlung
und gratuliert dem kubanischen Volk und seiner Regierung zu diesem
erneuten Erfolg.
Die Vorsitzende der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba, Petra Wegener, erklärt dazu: „Die unter
Präsident Trump noch verschärfte US-Aggressionspolitik wird ihr Ziel, Kuba zur Aufgabe seiner
Souveränität und Selbstbestimmung zu bewegen, auch nach sechs Jahrzehnten nicht erreichen.
Dessen ungeachtet verursacht diese Blockade, ihrerseits die langanhaltendste in der Geschichte,
gezielt verheerende wirtschaftliche und humanitäre Konsequenzen für die kubanische
Bevölkerung.“ Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba verurteilt das neokoloniale und imperiale
Gebahren der USA. Zugleich fordert die Solidaritätsorganisation die Bundesregierung auf, ihre
Politik der Doppelzüngigkeit in dieser Frage zu beenden.
„Obwohl auch die Bundesregierung Jahr für Jahr vor der UNO die Forderung nach einem Ende der
US-Blockadepolitik unterstützt, müssen wir feststellen, dass die Blockade gegen Kuba zunehmend
auch in der BRD Anwendung findet“, so Wegener. Diese Praxis verstößt gegen die am 22.
November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates.
„Die Anwendung der US-Blockade selbst auf Finanzdienstleistungen innerhalb der Europäischen
Union steht im Widerspruch zu den Verordnungen der EU und zu ihren Abkommen mit der
kubanischen Regierung“, so Wegener. Die Vorsitzende der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba
fordert deshalb: „Der Tag der Annahme der Resolution in der UNO-Generalversammlung, wäre für
die EU und insbesondere die Bundesregierung ein gutes Datum, die eigenen Entschlüsse
umzusetzen und die extraterritoriale Anwendung der US-Blockade in ihrem Zuständigkeitsbereich
tatsächlich ein für allemal zu unterbinden.“
Köln, 1.11. 2018
Bundesvorstand der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba
Pressemitteilung FG_UNO_Blockade_20181101